Ende der Elternzeit

 

Wie im Flug sind die zwei Monate Elternzeit vorbeigezogen. Offiziel endet sie schon in wenigen Stunden, dank dem günstig liegenden Wochenende habe ich noch ein klein wenig Aufschub bevor es wieder in den Arbeitsalltag zurück geht.

Neben einer stattlichen Anzahl „Wickeln und Beruhigen“ hat sich die Elternzeit vor allem positiv für unseren Älstesten gelohnt: Marion ist mit dem jüngsten Spross doch gut beschäftigt, und ich konnte während der Elternzeit da doch etws kompensieren.

Insgesamt hat sich für die Familie einiges getan, auch wenn es auf den ersten Blick nicht ganz so aussieht. Viele überfällige Projekte die ich schon länger erledigen wollte habe ich angehen und auch zum Abschluss bringen können. Sei es den Serverumzug, den Kauf eines Familienautos, die Anhänger-Reparatur und eine ganze Reihe weiterer Dinge. Da vieles „in einem Rutsch“ anstelle „x-fach in kleinsten Schritten“ gemacht werden konnte steht jetzt deutlich mehr der knappen Zeit unter der Woche und am Wochenende zur Verfügung.

Ich bin jetzt auf alle Fälle einmal gespannt, was sich in den zwei Monaten in der Arbeitswelt verändert hat. Die größeren Wellen habe ich über mehrere Ecken dann doch mitbekommen. Aber es wird noch genügend Veränderungen die ich erst am Montag erfahren werden.

Missen möchte ich die Möglichkeit der Elternzeit auf keinen Fall. Etwas nervig ist aber die Beantragung des Elterngeldes. Bis endlich alle Formulare und Unterlagen eingereicht sind, ist die Elternzeit für mich schon wieder vorbei. Das während der Zeit die üblichen Ausgaben für Miete, Versicherungen und Lebensunterhalt weiter gezahlt werden müssen und das ohne Gehalt nur mit ausreichenden Rücklagen möglich ist sollte man unbedingt beachten und einplanen. Alternativ wäre es wünschenswert wenn man bereits vor Geburt die bereits vorhandenen Unterlagen zur Prüfung einreichen könnte. Viel ändert sich ja vor Geburt am Gehalt nicht mehr. Bei Gewerbetreibenden wird ohnehin der letzte vollständige Jahresabschluss heran gezogen. Wenn es also nicht gerade um den Jahreswechsel herum fällt wäre es hier durchaus möglich schon vorab tätig zu werden.

Das Elterngeld plus mit den Partnerschaftsmonaten ist eine nette Option, die wir noch nutzen wollen. Ungünstig bzw. missverständlich beschrieben sind die Konditionen hierfür: Ab dem 15. Lebensmonat darf die Leistung nur ohne Unterbrechung bezogen werden. Wir dachten dabei das sich dies nur auf den Bezugszeitraum der vier Monate bezieht und hatten daher im ersten Anlauf die Lebensmonate 18 bis 22 ausgewählt (spannender Weise wird dies auch vom Elterngeldrechner des Familienministeriums als valide angesehen). Wie wir erfahren mussten, kann man die Monate so nicht verteilen. Bemängelt wurde es jedoch nur bei Marion, bei mir fehlten andere Unterlagen. Gefühlt weiß da anscheinend die eine Hand nicht was die andere tut. Mir ist es unverständlich weshalb gemeinsame Anträge von unterschiedlichen Sachbearbeitern behandelt werden.

Etwas fehlgeleitet finde ich auch die Berechnung des Elterngeldes, wenn man eine längere Auszeit und aus Rücksicht auf den Nachwuchs erst einmal nur zu einer Teilzeitstelle gewechselt hat (Teilzeit in Elternzeit). Dann wird ärgerlicher Weise nämlich das Teilzeitgehalt als Berechnungsgrundlage heran gezogen. Ein adequater Lohnausgleich ist das nicht. Zumal man es sich nicht immer aussuchen kann ob Teilzeit oder nicht. Bei uns waren die „verlängerten“ Öffnungszeiten der Kita derart bescheiden, dass ein Elternteil zwangsweise Teilzeit machen musste, und selbst dann war der logistische Aufwand recht hoch.